Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant zu errichten oder zu verändern. Sie wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt, nachdem geprüft wurde, dass das Vorhaben geltendem Baurecht entspricht.
Ob und in welcher Form ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, regelt sich über die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes – die Details unterscheiden sich entsprechend von Land zu Land.
Kleinere Vorhaben können je nach Bundesland verfahrensfrei oder nur anzeigepflichtig sein, größere und komplexere Bauvorhaben durchlaufen dagegen ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.
Im Rahmen der Prüfung kontrolliert die Behörde unter anderem, ob das Vorhaben mit dem geltenden Bebauungsplan übereinstimmt, die vorgeschriebenen Abstandsflächen einhält und die Anforderungen an Standsicherheit sowie Brandschutz erfüllt.
Für Tragwerksplaner und Bauingenieure bedeutet das in der Praxis, dass statische Nachweise und Brandschutzkonzept oft parallel zur eigentlichen Genehmigungsplanung erstellt werden müssen, damit der Bauantrag vollständig und ohne Nachforderungen eingereicht werden kann.