ERDBEBENAUSLEGUNG · FÜR MASCHINEN- UND ANLAGENBAUER SOWIE INGENIEURBÜROS
Reicht eine pauschale Erdbebenauslegung, oder verschenken Sie damit Reserven?
Bei Anlagenkomponenten und bei Bestandsbauten lässt sich oft beides zugleich sicherer und günstiger nachweisen, mit dem richtigen Rechenweg.
Diese Nachweise erstelle ich unabhängig von Bauverfahren und Herstellerinteressen, mit über 25 Jahren Erfahrung in der Baudynamik.

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Axel Heinrichs
Was Etagenantwortspektren leisten
Viele Erdbebennachweise rechnen pauschal mit dem Plateauwert des Antwortspektrums, dem ungünstigsten Wert über alle Höhen und Frequenzen hinweg. Das ist sicher, aber es verschenkt Reserven.
Eine Berechnung mit Etagenantwortspektren untersucht jede Nachweisstelle einzeln und zeigt, wo die tatsächliche Beanspruchung deutlich unter diesem Pauschalwert liegt und wo wirklich nachgebessert werden muss.
Was ich für Sie übernehme
Ich erstelle Erdbebenauslegungen für Maschinenfundamente und Anlagenteile nach Eurocode 8 (DIN EN 1998), im internationalen Kontext auch nach IBC, im atomrechtlichen Bereich nach KTA 2201.4. Das umfasst Neubaunachweise ebenso wie Etagenantwortspektren für Anlagenkomponenten.
Die Fundamentplanung selbst, mit oder ohne Erdbebenfall, finden Sie unter Maschinenfundamente: von der Ausführungsplanung nach HOAI-Leistungsphasen 1 bis 5 bis zur kompletten Bewehrung.

FÜR INGENIEURBÜROS
Bestandsbau mit neuer Nutzung
Ihr Bestandsbau bekommt eine neue Nutzung, und der Erdbebennachweis steht plötzlich im Raum. Über den Erfüllungsfaktor nach DIN EN 1998-3 vermeide ich oft eine teure Vollertüchtigung. Im Endlager Schacht Konrad wurden durch eine konstruktive Änderung die Erdbeben-Auslegungsdokumente für rund 30 Anlagenkomponenten formal ungültig, eine Neuerstellung hätte den Zeitplan um mindestens ein halbes Jahr verzögert. Mit einer Berechnung mit Etagenantwortspektren für jede Nachweisstelle aktivierte ich die stillen Reserven der ursprünglichen Auslegung: Die 30 Berechnungsdokumente mussten nicht neu erstellt werden.

„Ich ergänze Ingenieurbüros im Bauwesen dort, wo die alltägliche Statik im Normalfall endet — bei Schwingungen, Nachweisen zu dynamischer Gebrauchstauglichkeit und besonderen Fragestellungen bei Erdbeben.“

Axel Heinrichs
Geht es bei Ihnen eigentlich gar nicht um ein Erdbeben, sondern um eine Maschine oder ein Bauteil, das schon im normalen Betrieb schwingt?
Dann sind Sie vermutlich eher bei Maschinenfundamente oder Schwingungsanalyse richtig, oder wir klären gemeinsam, welche Norm für Ihren Fall greift.

Sie haben eine Anlage im atomrechtlichen Bereich oder einen Bestandsbau mit neuer Nutzung?
Schildern Sie mir kurz die Ausgangslage, ich sage Ihnen, welcher Nachweisweg realistisch ist.